Rund um Boppard · 56154 Boppard · Oberstraße 109 · 06742/4524
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages “Rund um Boppard”
1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen in einer Druckschrift.
2.
Wird ein Auftrag (z.B. Dauerauftrag) aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewahrten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im
Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorgehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur
Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
3.
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr
geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
4.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
kenntlich gemacht.
5.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen. Dies gilt auch für
Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
nicht bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, können vom Verlag nach eigenem Ermessen abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber nach
Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt.
6.
Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeige/n Anzeigentexte, Texte oder Beilagen als einwandfreie Druckunterlage oder druckfähige Datei ist der
Auftraggeber alleine verantwortlich. Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige/n
Anzeigentexte, Texte oder Beilagen oder Dateien.
7.
Der Auftraggeber hat bei vom Verlag zu verantwortenden ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Preisminderung oder Schaltung einer maximal gleichwertigen Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige innerhalb der garantierten verbreiteten Auflage beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche wegen Verschulden bei
Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, den Organen oder Erfüllungshilfen
des Verlages falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen,
soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug von Organen oder Erfüllungshilfen des Verlages zu vertreten sind; die Haftung des Verlags ist in diesen Fällen
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgeld beschränkt, soweit eine Haftung nicht
aufgrund der Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde. Beanstandungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige
geltend gemacht werden.
8.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur per E-Mail geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht rechtzeitig (bis Redaktionsschluss) zurück oder teilt
bis Redaktionsschluss keine Änderungen oder Korrekturen schriftlich mit, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, die alleinige Haftung, auch für
Fehler, liegt dann beim Auftraggeber. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber oder
Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
9.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
10.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste oder dem Aufdruck auf der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung sind ausgeschlossen.
11.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden für den Auftraggeber Kosten berechnet wie: Mahngebühren, Zinsen, Rechtsbeistand, Inkassobüro,
Mehraufwand sowie Lastschrift/Rücklastschrift. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Bei
Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
12.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt oder Abdruck. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es
rechtfertigen, können auch Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine verbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages oder ein Abdruck der Anzeige.
13.
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
14.
Aus einer Auflagenminderung kann kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. Darüber hinaus sind etwaige Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
15.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) werden maximal vier Wochen aufbewahrt oder nach Vereinbarung an die vom Auftraggeber
hinterlegte Adresse auf dem Postweg zugestellt oder von einem Beauftragten des Verlages dort abgegeben bzw. eingeworfen. Zuschriften, die in dieser
Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Zu einer Rücksendung von Unterlagen ist der Verlag nicht verpflichtet. Der Verlag behält sich im
Interesse und zum Schutze des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von
geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangaben ist der Verlag nicht verpflichtet.
16.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Zusätzliche
Geschäftsbedingungen des Verlages: a) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkraft treten auch für laufende Aufträge. b) Im Falle höherer
Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein
Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere
Gewalt, z.B. Streik, Beschlagnahme, Betriebsstörungen und dgl., hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die
Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. c) Eine Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen besteht seitens des Verlages nicht.
d) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der
Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen
aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. e) Die Urheber- und Vervielfältigungsrechte an den vom Verlag
erstellten Entwürfen und Texten bleiben beim Verlag. Bei Zuwiderhandlung werden Kosten in Rechnung gestellt. f) Mündliche Vereinbarungen,
Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden. g) Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum
Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen
nach Rechnungserhalt. h) Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder
sonstiger gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen. i) Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung
behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschluss zu verlangen. j) Werbeagentur und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber
weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. k) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine
Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. l) Hat der Auftraggeber bereits wegen seiner Anzeige oder ähnlichen Anzeigen eine Abmahnung erhalten
bzw. eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, so ist er verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Verletzt die
Veröffentlichung der Anzeige, insbesondere auch in den elektronischen Medien, Rechte Dritter oder verstößt sie gegen geltendes Recht, so stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und sonstigen Ansprüchen im Innenverhältnis frei. j) Einsender von
Manuskripten, Texten oder Bildern, Logos, Grafiken, Entwürfe usw. erklären Vollbesitz der Urheberechte und ihr uneingeschränktes Einverständnis zum
Abdruck durch den Verlag. Für abgedruckte Termine und Veranstaltungen keine Gewähr. Keine inhaltliche Gewähr für angelieferte Texte und
Manuskripte. k) Datenschutz: „Rund um Boppard“ oder sein Beauftragter speichert und nutzt die Kundendaten, die dieser dem Verlag mitteilt und die
notwendig sind, um den Gesetzen zu entsprechen und um die Zustellung der Abos und das Rechnungswesen durchführen zu können. Die Daten werden
vor Missbrauch geschützt. Besondere Nutzungsbedingungen bei Veröffentlichungen betreffend dem Datenschutz: Wenn Auftraggeber Daten,
Dokumente, Fotos und personenbezogene Daten an „Rund um Boppard“ mit dem Wunsch der Veröffentlichung geschickt haben oder schicken, geht der
Verlag davon aus, dass der Absender oder Einreicher dieser Daten alle Gesetze, besonders der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), eingehalten
und damit alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung in Druckmedien und dem Internet vollständig erfüllt hat. „Rund um Boppard“ ist nicht
verpflichtet und auch nicht in der Lage, bei zur Veröffentlichung eingereichten Dokumenten, Fotos und personenbezogenen Daten, diese vom Einsender
zu erbringenden gesetzlich notwendigen Voraussetzungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen oder zu ergänzen. Von etwaigen
Haftungsansprüchen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und sonstigen Ansprüchen im
Innenverhältnis frei. l) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements von “Rund um Boppard”
1.
Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung
für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Vertragspartner des Kunden ist die Verlagsgesellschaft „Rund um Boppard” mbH, Oberstraße 109, 56154
Boppard, Geschäftsführer Bernd und Ralf Hübner, unter Anschrift des Verlages, Amtsgericht Koblenz, HRB 3389.
2.
Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) bei dem Verlag eingegangen ist. Bei
Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Liefer-aufnahme.
3.
Abonnementgebühren sind generell im Voraus fällig. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugs-preises eintreten, so ist der vom
Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der nach Fälligkeit vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung oder
von maximal einem Jahr garantiert. Bezugspreiserhöhungen werden nach Möglichkeit vor ihrer Wirksamkeit in der „Rund um Boppard” angekündigt.
Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
4.
Ein ermäßigter Bezugspreis für Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende ist nicht vorgesehen.
5.
Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende (bei Vorauszahlung zum Ende des verrechneten Bezugszeitraumes).
Die Abbestellung ist schriftlich an den Verlag zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Für
eine Rückerstattung von Bezugskosten bei Kündigung vor Ablauf des Verpflichtungszeitraumes besteht gegenüber dem Verlag kein Anspruch.
6.
Abonnement-Neubestellungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen
werden. Die Frist hierfür beginnt frühestens mit Erhalt der Ersten Zeitung aus dem Abonnement.
7.
Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich
befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
8.
Der Abonnement muss dem Verlag zur Wahrung der Lieferverpflichtung eine etwaige Adressänderung mindestens 10 Tage im Voraus ankündigen.
Bei Veränderung der Lieferadresse können abweichende Bezugskosten fällig werden, die auch im laufenden Abonnement vom Verlag nachberechnet
werden können.
9.
Die Zustellung von „Rund um Boppard” erfolgt in manchen Gebieten frei Haus. In anderen Gebieten sind Zustellgebühren möglich. Zustellmängel
sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare von „Rund um Boppard” kann und wird kein Ersatz
geleistet.
10.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferunterbrechnung bei Abwesenheit des Empfängers. Urlaubsnachsendungen sind nicht möglich.
11.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
12.
Datenschutz: „Rund um Boppard“ oder sein Beauftragter speichert und nutzt die Kundendaten, die dieser dem Verlag mitteilt und die notwendig
sind, um den Gesetzen zu entsprechen und um die Zustellung der Abos und das Rechnungswesen durchführen zu können. Die Daten werden vor
Missbrauch geschützt.
13.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt.